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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen

(1) Die Eventfrog AG, Neuhardstrasse 38, CH-4600 Olten (im Folgenden: Eventfrog) bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Ticketing und der Bewerbung von Veranstaltungen. Eventfrog ist Betreiberin der im Internet unter eventfrog.de, eventfrog.ch, eventfrog.at, eventfrog.net und eventfrog.li abrufbaren Plattform (im Folgenden: „Plattform“). Auf der Plattform können Veranstaltungen verwaltet und Eintrittskarten für Events verschiedener Veranstalter (im Folgenden: Veranstalter) zum Kauf angeboten werden. Auf der Plattform bieten Eventfrog und ihre Kunden darüber hinaus weitere Waren und Dienstleistungen zum Erwerb an.

(2) Die Veranstaltungen können von Eventfrog auch auf Webseiten Dritter eingebunden und hier sowie an anderer Stelle beworben werden. Die Tickets berechtigen jeweils zur Teilnahme an den jeweiligen Events nach Maßgabe der Bedingungen des Veranstalters.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Eventfrog und deren Kunden über die Nutzung der Plattform und alle Verträge, die Kunden von Eventfrog mit anderen Kunden von Eventfrog unter Nutzung der Plattform schließen, insbesondere das Einstellen von Events, den Erwerb von Tickets und hiermit im Zusammenhang stehender oder sonstiger Waren und Dienstleistungen, ungeachtet dessen, ob die Kunden Veranstalter, Teilnehmer, Verkäufer, Käufer, API-Nutzer, Dritte oder Werbende sind. Weiter regeln diese allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zahlungsabwicklung der über die Plattform geschlossenen Verträge, die API-Nutzung durch Veranstalter und die von ihnen gebuchten Medialeistungen.

(4) Sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig gekennzeichnet ist, ist Eventfrog nicht selbst Veranstalter der auf Plattform beworbenen Events und/oder Anbieter der dort zu erwerbenden Waren und Dienstleistungen. Eventfrog ist auch nicht selbst Anbieter der Tickets, sondern bietet die Tickets ausschließlich im Namen des jeweiligen Veranstalters an. Im eigenen Namen bietet Eventfrog Geschenkgutscheine an zu den Bedingungen in §11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(5) Im einzelnen gilt für das Zustandekommen von Verträgen auf der Plattform Folgendes:

(a) Mit der verbindlichen Bestellung von Tickets, Waren oder Dienstleistungen über die Plattform werden hiermit im Zusammenhang stehende vertragliche Beziehungen, insbesondere der Erwerb des zum Besuch des Events berechtigenden Tickets, der Besuch und die Durchführung des Events, der Erwerb von Waren und Dienstleistungen ausschließlich zwischen dem Veranstalter, bzw. Dritten und dem jeweiligen Erwerber von Tickets, Waren oder Dienstleistungen (im Folgenden: Käufer) begründet.

(b) Zwischen Eventfrog und dem Käufer besteht, abgesehen von der unentgeltlichen Gestattung der Nutzung der Plattform in Bezug auf den Ticketerwerb und die beworbenen Events, keine Vertragsbeziehung. Eventfrog handelt lediglich als Vertreter im Namen des Veranstalters oder Dritten und ist nicht zur Erfüllung etwaiger Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Käufer verpflichtet. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass der Käufer über die Plattform eine Ticketversicherung bucht. In diesem Falle bestehen das Versicherungsverhältnis zwischen dem Käufer und der angegebenen Versicherung nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherung.

(c) Eventfrog und Veranstalter oder Dritter schließen mit Einrichtung eines Benutzerkontos durch den Veranstalter oder Dritten einen Vertrag über die Nutzung der Plattform und die Vermittlung und den Abschluss von -Verträgen zwischen Käufer und Veranstalter / Dritten durch Eventfrog im Namen des Veranstalters /Dritten nach Maßgabe der Bestimmungen unter Ziffer III.

(6) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Eventfrog erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden (gemäß § 1 Abs. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen. In dem Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und dem Veranstalter können weitere Vertragsbedingungen vereinbart werden.

(7) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(8) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Plattform eventfrog.ch/AGBde abrufen und ausdrucken.


I. Nutzung der Plattform
§ 2 Vertragsschluss

(1) Um sämtliche Funktionen der Plattform, insbesondere das Bestellen bzw. Anbieten von Tickets und weiteren Waren und Dienstleistungen nutzen zu können, ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Das Benutzerkonto besteht aus einer E-Mail-Adresse und einem Passwort („Login-Daten“). Die angegebene E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit Eventfrog und ist für alle vertragsrelevante Korrespondenz zwischen Eventfrog und dem Kunden maßgeblich.

(2) Durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs kommt ein kostenloser Nutzungsvertrag zwischen Eventfrog und den Kunden zustande.

(3) Jeder Kunde darf nur ein Benutzerkonto erstellen. Mit diesem Benutzerkonto kann der Kunde die Plattform sowohl als Teilnehmer als auch als Veranstalter oder Käufer nutzen.

(4) Der Kunde sichert zu, dass alle bei der Registrierung angegebenen Daten zutreffend sind. Die Nutzung von Pseudonymen ist unzulässig.

§ 3 Pflichten von Eventfrog bei der Bereitstellung der Plattform

(1) Für die Laufzeit des Vertrages räumt Eventfrog den Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform ein.

(2) Eventfrog ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die Eventfrog einen Einfluss hat.

(3) Eventfrog ist es unbenommen, den Zugang zu der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Eventfrog stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

(4) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten der Plattform.

§ 4 Allgemeine Pflichten des Kunden bei der Nutzung der Plattform

(1) Der Kunde ist verpflichtet, mit den Login-Daten sorgfältig umzugehen. Dem Kunden ist es untersagt, die Login-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Benutzerkonto unter Nutzung der Login-Daten zu ermöglichen.

(2) Der Kunde muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder überm..ig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:

  • die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
  • das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten,

soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist.

(3) Sollte es bei der Nutzung der Plattform oder ihrer Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Kunde Eventfrog von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Kenntnis oder einen begründeten Verdacht von Unregelmäßigkeiten, irreführenden Veranstaltungsbewerbungen oder Betrugsversuchen auf der Plattform hat.

§ 5 Personenbezogene Daten

(1) Die Nutzung der Plattform macht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Eventfrog unumgänglich. Der Kunde willigt hiermit in die Speicherung der von ihm angegebenen personenbezogenen Daten ein. Dies gilt auch für die Speicherung der IP-Adressen, die bei jeder Nutzung der Plattform übermittelt werden.

(2) Die Daten von Teilnehmern werden an die Veranstalter zum Zwecke der Einlasskontrolle und ordnungsgemäßer Durchführung der Events weitergegeben. Gleiches gilt im Rahmen der Vertragserfüllung nach dem Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen. Veranstalter und Verkäufer verpflichten sich, diese Daten nur zu diesem Zweck und insbesondere nicht für weitergehende Marketingzwecke zu nutzen.

(3) Soweit sich Kunden damit einverstanden erklären wird Eventfrog personenbezogene Daten des Kunden für Direktmarketingzwecke nutzen. Dazu zählt die werbliche Ansprache des Kunden per E-Mail und per Post. Kunden haben die Möglichkeit, der Versendung werbender Emails jederzeit zu widersprechen. Hierfür genügt eine Email an support@eventfrog.net. Im Übrigen bearbeitet Eventfrog personenbezogene Daten entsprechend den in der gesonderten Datenschutzerklärung jeweils aktuell dargestellten Grundsätzen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von Eventfrog https://eventfrog.ch/datenschutz.

§ 6 Vertragsdauer/ Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden. Zum Zeitpunkt der Kündigungserkl.rung bereits eingestellte Veranstaltungen bleiben von einer Kündigung unberührt; der Nutzungsvertrag gilt in dem für die Abwicklung der jeweiligen Veranstaltung erforderlichen Umfang bis zum Abschluss der Veranstaltung fort.

(2) Daneben und darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, unbenommen.

(3) Für Eventfrog liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus diesen AGB in schwerwiegender oder nachhaltiger Weise verletzt.

(4) Kündigungen können per E-Mail oder über die dafür vorgesehene Funktion im Benutzerkonto erklärt werden. Eventfrog kann nach eigenem Ermessen anstelle der Erklärung der Kündigung auch die Sperrung oder Löschung des Zugangs des Kunden auf unbestimmte Zeit anordnen. Eventfrog kann eine Sperrung/ Löschung insbesondere vornehmen, wenn der Kunde für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr die Log-in-Daten nicht benutzt hat, wenn Zweifel an der Wahrheit der von ihm gemachten Angaben bestehen oder die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse nicht erreichbar ist.

(5) Eine Kündigung hat zur Folge, dass der Kunde keinen Zugriff mehr auf alle Funktionen der Plattform, insbesondere das Bestellen bzw. Anbieten von Tickets, hat. Im Falle der Kündigung wird Eventfrog die personenbezogenen Daten des Kunden innerhalb von

sechs Monaten löschen. . Dies gilt nicht

  • für Daten zu deren Speicherung und/oder Verarbeitung Eventfrog aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist;
  • für die Dauer der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren zum Jahresende: Vertragsdokumente und Kontaktdaten, die benötigt werden für den Fall, dass Eventfrog Ansprüche gegen Kunden geltend machen muss;
  • für Inhalte, die der Veranstalter während der Laufzeit des Vertrages erstellt und auf der Plattform eingestellt hat.

II. Ticketerwerb durch den Käufer

§ 7 Vertragsschluss über Tickets, Waren und Dienstleistungen

(1) Eventfrog vermittelt die Ticketverträge als Vertreterin des jeweiligen Veranstalters mit Abschlussvollmacht und schließt Ticketverträge im Namen des Veranstalters ab. Verträge über sonstige Waren und Dienstleistungen schließen die Verkäufer im eigenen unmittelbar mit den Käufern. Zur Erfüllung des Vertrags zwischen Käufer und Verkäufer ist Eventfrog nicht verpflichtet. Eventfrog ist daher auch nicht für die Durchführung von Veranstaltungen, die Mangelhaftigkeit von Waren oder die ordnungsgemäße Erbringungen von sonstigen Dienstleistungen verantwortlich.

(2) Erfolgt der Verkauf von Tickets über Vorverkaufsstellen, die von Dritten organisiert und betrieben werden (z.B. Post), kommt der Ticketvertrag ebenfalls zwischen Käufer und Veranstalter zustande.

(3) Die Veranstaltungspräsentation im Online-Shop stellt einen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an dem beworbenen Event, und/oder den Erwerb der beschriebenen Waren oder Dienstleistungen dar. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ kommt ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

(4) Bestandteil des Vertrages zwischen Verkäufer und Käufer sind etwaige vom Verkäufer in die Beschreibung des Events eingebundene Teilnahmebedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen.

(5) Eventfrog prüft nicht die Eventbeschreibung und überwacht weder die Durchführung der Events noch die Qualität der verkauften Waren und/oder Dienstleistungen. Für die Beschreibung und Durchführung der Events sind allein die Veranstalter verantwortlich. Dies gilt auch uns insbesondere für die Art und Zahl der verfügbaren Tickets und deren Preise.

(6) Für den Fall, dass ein Ticket- oder sonstiger Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer aus welchem Grund auch immer (z.B. Absage der Veranstaltung, Überbuchung) rückabgewickelt werden muss, muss sich der Käufer wegen einer Rückzahlung oder zur Geltendmachung von Gew.hrleistungsansprüchen an den Verkäufer halten. Dies gilt nicht, wenn Eventfrog den Grund für die Rückabwicklung oder Reklamation zu vertreten hat.

(7) Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend für den Fall des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über die Plattform mit einer Versicherung.

§ 8 Preise

Die auf Plattform genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Zusätzliche Versandkosten fallen nur an, wenn hierauf ausdrücklich hingewiesen wird.


§ 9 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) Die Zahlung erfolgt, wie für den Artikel, die Dienstleistung angegeben, Details zu den angebotenen Zahlungsmitteln finden Sie unter https://eventfrog.ch/zahlungsmittel, resp. https://eventfrog.de/zahlungsmittel und bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle. Vorverkaufsgebühren werden, wie angegeben, von der Vorverkaufsstelle im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erhoben.

(2) Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der angegebenen Kreditkarte direkt belastet.

(3) Es steht Eventfrog frei, dem Kunden die Zahlung per Rechnung nur gegen Aufschlag anzubieten. Der Aufschlag auf den Ticketpreis wird nicht an den Veranstalter überwiesen. Er dient Eventfrog zur Deckung der hierdurch verursachten eigenen Aufwände.

(4) Eventfrog steht es weiter frei, vor dem Anbieten von Zahlung gegen Rechnung eine Bonitsprüfung vorzunehmen.

(5) Einzelne Zahlungsarten können für bestimmte Kunden von Eventfrog nach eigenem Ermessen gesperrt werden (z.B. keine Zahlung gegen Rechnung bei negativer Bonitsprüfung).

(6) Es steht Eventfrog frei, einzelne oder alle Veranstaltungen eines Veranstalters sowie Artikel und/oder Dienstleistungen für den Verkauf zu sperren, soweit und solange der Verkäufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Eventfrog nicht nachkommt und/oder Veranstaltungen fortgesetzt falschen Kategorien zuordnet. Bei fortgesetzten Verstössen gegen die vorstehenden Pflichten kann Eventfrog auch den Zugang des Verkäufers zu der Plattform vorläufig oder dauerhaft sperren.

§ 10 Lieferung

(1) Die Lieferung der Tickets erfolgt per PDF-Download oder durch E-Mail-Versand an die von dem Käufer angegebene E-Mail-Adresse (digitale Lieferung).

(2) Kunden haben optional und soweit im Bestellvorgang angeboten, die Möglichkeit sich Tickets per Post an die von den Kunden angegebene Versandadresse liefern zu lassen (postalische Lieferung). Die postalische Lieferung erfolgt in diesem Falle zusätzlich zur digitalen Lieferung. Für die postalische Lieferung fallen die hierfür im Bestellungsvorgang ersichtlichen Kosten an.

(3) Eventfrog erfüllt mit der digitalen Lieferung der Tickets seine Leistungspflicht in Bezug auf den Verkauf und die Bereitstellung der Tickets. Eine verzögerte oder eine ausbleibende postalische Lieferung beeinträchtigt die Erfüllung in Bezug auf den Verkauf und die Bereitstellung der Tickets nicht solange und soweit der digitale Versand rechtzeitig erfolgt ist.

(4) Eventfrog hat verzögerte oder ausbleibende postalische Lieferungen, die aus der Sphäre der Kunden herrühren – etwa aufgrund einer falschen oder fehlerhaft angegebenen Adresse - nicht zu vertreten.

(5) Im Falle einer verspäteten oder ausgebliebenen postalischen Lieferung, können Kunden auf das digitale Ticket zurückgreifen.

§ 11 Geschenkgutscheine

(1) Kunden haben die Möglichkeit, Wertgutscheine zu erwerben, um diese für zukünftige Käufe einzusetzen. Eine Bezahlung mit bereits erworbenen Gutscheinen oder im Rahmen von Marketingmaßnahmen vergebenen Aktionscodes ist nicht möglich.

(2) Der Gutschein wird elektronisch als PDF-Datei per E-Mail an den Kunden (Geschenkgutschein zum Drucken) versandt.

(3) Soll der Gutschein per E-Mail an eine dritte Person versandt werden, sind Name und Email-Adresse der Drittperson anzugeben. Die Angaben müssen korrekt und vollständig sein. Eventfrog haftet nicht für den Fall, dass erworbene Geschenkgutscheine an einen falschen Empfänger versandt werden, soweit der Versand auf der fehlerhaften Angabe von Adressen beruht.

(4) Ein Gutschein berechtigt den Gutscheininhaber zur Bezahlung von Waren und/oder Dienstleistungen bei einer Bestellung über die Plattform in Höhe des auf den Gutschein eingezahlten Betrages. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrags ist ausgeschlossen.

(5) Jeder Gutschein enthält einen individuellen Gutscheincode. Die Gutscheineinlösung erfolgt auf der Plattform während des Bestellprozesses durch die Eingabe des Gutscheincodes. Der Gutscheinbetrag wird auf den Kaufpreis angerechnet. Wird bei

Bezahlung unter Nutzung eines Gutscheins die volle Höhe des Gutscheinbetrags nicht erreicht, so wird der Restbetrag dem Gutschein gutgeschrieben. Kauft ein Gutscheininhaber für einen über den Gutscheinbetrag hinausgehenden Betrag ein, ist die Differenz im Zahlungsprozess zu bezahlen.

(6) Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gutscheins (z.B. unleserliche Gutscheinnummer) bzw. bei Missbrauch oder Einlösung durch unberechtigte Dritte, übernimmt Eventfrog keine Haftung und es erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises. Aus Kulanz können wir den Gutscheincode sperren und einen neuen Gutschein auf denselben Betrag ausstellen, wenn der in Frage stehende Gutscheincode noch nicht eingelöst worden ist und der Kunde oder der Gutschininhaber den Verlust sofort meldet.

III. Besondere Regelungen für Veranstalter, Verkäufer, API-Nutzer und Werbende

§ 12 Anbieten von Tickets, Waren und Dienstleingen

(1) Über das Benutzerkonto können Verkäufer Tickets, Waren und/oder Dienstleistungen auf der Plattform einstellen und zum Erwerb anbieten.

(2) Der Verkäufer verpflichtet sich, bei dem Angebot von Tickets, Waren und Dienstleistungen die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dazu zählen z.B. die Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen das Vorhalten eines vollständigen Impressums, gegebenenfalls die Belehrung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts als auch die Einhaltung des Datenschutz- und Wettbewerbsrechtes.

§ 13 Einstellen von Veranstaltungen

(1) Veranstaltungen werden von Eventfrog in verschiedene Kategorien eingeteilt, wie z.B. Attraktionen oder Events und auf der Plattform erläutert. Der Veranstalter wird darauf achten, seine Veranstaltungen in den richtigen Kategorien einzustellen. Für den Fall, dass er sich hierbei unsicher ist, wird er Rücksprache halten mit Eventfrog (support@eventfrog.net). Der Veranstalter ist verpflichtet, auch die gesetzlichen Bestimmungen am Ort der Durchführung der von ihm angebotenen Veranstaltung einzuhalten.

(2) Eventfrog ist nicht verpflichtet, die von dem Veranstalter eingestellten Events oder Inhalte zu veröffentlichen. Eventfrog kann ohne Angabe von Gründen die Veröffentlichung von Events und einzelnen Inhalten (ganz oder teilweise) ablehnen, wieder entfernen oder editieren. Dies gilt auch und insbesondere, wenn in Zusammenhang mit einem Event oder einem Veranstalter Beschwerden von Teilnehmern oder Dritten eingehen.

(3) Eventfrog steht es frei, die veranstaltungsbezogenen Inhalte an anderer Stelle innerhalb oder außerhalb der Plattform zu veröffentlichen, als dies von dem Veranstalter vorgesehen war. Eventfrog kann den Veranstalter über eine Ablehnung im Sinne von Abs. (2) oder anderweitige Veröffentlichung vorab informieren, eine Pflicht dazu besteht nicht. Darüber hinaus ist Eventfrog jederzeit berechtigt, den Zugang zu einzelnen Inhalten zu sperren, z.B. wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen Ziffer §17 Abs. (2), (5), §19, geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Eventfrog wird den Veranstalter über die erfolgten Sperrungen / Einschränkungen informieren.

§ 14 Vermittlung von Verträgen über die Teilnahme an Events durch Eventfrog im Namen des Veranstalters

(1) Der Veranstalter versichert, dass er das von ihm eingestellte und beworbene Event im eigenen Namen veranstaltet.

(2) Eventfrog wird durch den Veranstalter ständig damit betraut, für den Veranstalter Ticket undweitere Verkäufe sowie Dienstleistungen und/oder Spenden als Abschlussvertreter zu vermitteln und in seinem Namen abzuschließen. In der konkreten Ausgestaltung dieser Tätigkeit, insbesondere der Gestaltung seiner Plattform und der Kommunikation mit den Teilnehmern, sowie der Bestimmung der Arbeitszeit seiner Mitarbeiter ist Eventfrog frei.

(3) Eventfrog ist insbesondere berechtigt, als Vertreter des Veranstalters mit Abschlussvollmacht aufzutreten, Ticketbestellungen zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zu vermitteln und Ticketverträge im Namen des Veranstalters abzuschließen. Zur Erfüllung des Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstalter ist Eventfrog hingegen nicht verpflichtet.

(4) Eventfrog ist berechtigt aber nicht verpflichtet, den Vorverkauf von Tickets durch oder mithilfe Dritter zu organisieren und abzuwickeln und die hierfür erforderlichen Verträge zu schließen. Es steht Eventfrog zu jedem Zeitpunkt frei, den Vorverkauf mithilfe Dritter teilweise oder komplett einzustellen.

(5) Eventfrog behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung den Nutzungsvertrag gemäß §6 außerordentlich zu kündigen.

(6) Der Veranstalter stellt sicher, dass der Stand der Bewerbung des Events, insbesondere die verfügbaren Tickets, zu jeder Zeit dem aktuellen Stand entspricht, so dass zu jedem Zeitpunkt eine Erfüllung des Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstalter gewährleistet ist.

(7) Der Veranstalter hat auf der Plattform die Möglichkeit, die eingegebenen Daten von Teilnehmern, die ein Ticket erworben haben, teilweise einzusehen und herunterzuladen. Der Umfang der zur Verfügung gestellten Daten richtet sich danach, welche Daten der Veranstalter zur Vertragserfüllung benötigt. Näheres hierzu findet sich in der Datenschutzerklärung https://eventfrog.ch/datenschutz. Für eine darüberhinausgehende Datenverarbeitung durch den Veranstalter steht es dem Veranstalter frei, die erforderlichen Einwilligungen direkt bei den Käufern einzuholen.

§ 15 Sonstige Rechte und Pflichten von Veranstaltern und Verkäufern

(1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Veranstalter und Verkäufer damit einverstanden, dass Werbeanzeigen Dritter, gleich welcher Art, auf den Seiten geschaltet werden, auf denen seine Events beworben und Waren und/oder Dienstleistungen zum Kauf angeboten werden. Die durch Eventfrog ausgestellten Tickets können ebenfalls Werbeanzeigen Dritter enthalten.

(2) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Daten der Teilnehmer ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung zu verwenden und im Anschluss an die Durchführung der Veranstaltung zu löschen. Die weitere Nutzung der Daten etwa zu Werbezwecken ist untersagt. Eventfrog ist jederzeit berechtigt, Auskunft über die Daten zu verlangen, die ein Veranstalter über Teilnehmer gespeichert hat.

(3) Der Veranstalter ist damit einverstanden, dass Eventfrog mit der Tatsache, dass der Veranstalter die Plattform nutzt, in angemessenem Umfang wirbt und dabei Namen und Logo des Veranstalters verwendet.

§ 16 Zahlungsabwicklung für Veranstalter, Provision

(1) Als Nebendienstleistung zum Verkauf von Tickets, Waren und Dienstleistungen wickelt Eventfrog für den Verkäufer auch den in diesem Zusammenhang veranlassten Zahlungsverkehr mit den Käufern ab. Zu diesem Zweck wird der Verkäufer im Rahmen seiner Registrierung aufgefordert, ein Bankkonto anzugeben, auf das die von Käufern gezahlte Kaufpreise– abzüglich der von Eventfrog einbehaltenen Provision – überwiesen werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Kontoangaben stets aktuell zu halten.

(2) Eventfrog ist berechtigt, von dem vom Verkäufer angegebenen Verkaufspreis eine Provision gemäss aktueller Preisliste (eventfrog.ch/Preisuebersicht) für die Vermittlung des jeweiligen Veranstaltungsvertrags oder den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über die Plattform einzubehalten. Die Provision bei Veranstaltungen entsteht unabhängig von dessen Einordnung in eine bestimmte Veranstaltungskategorie durch den Veranstalter gemäss § 12 Abs. 1 dieser AGB. Entscheidend ist hiernach allein, in welche Kategorie die Veranstaltung richtigerweise einzuordnen ist.

(3) Die Abrechnung und Überweisung des Verkaufserlöses abzüglich der vereinbarten Provision erfolgt jeweils zum Ende des Folgemonats nachdem der Event stattgefunden hat oder der Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt ist. Bei veranstaltungsbezogenen Waren oder Dienstleistungen erfolgt die Abrechnung und Überweisung des Verkaufserlöses abzüglich der vereinbarten Provision ebenfalls zum Ende des Folgemonats nachdem der Event stattgefunden hat. Wenn der Verkäufer mehrere Events und/oder Dienstleistungen angeboten hat, werden diese gemeinsam abgerechnet und verrechnet mit den Eventfrog zustehenden Provisionen. Sollten die Eventfrog zustehenden Provisionen die Verkaufserlöse übersteigen, werden diese solange in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen bis sie ausgeglichen wurden.

(4) Der Verkäufer ist verpflichtet, die an die angegebene E-Mail-Adresse oder in sein Nutzerkonto übersandte Abrechnung umgehend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und Fehler gegenüber Eventfrog unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Verkäufer die Anzeige, so gilt die Abrechnung als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Veranstalters genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

(5) Sofern wegen des Verkaufs von Tickets, Waren oder sonstigen Dienstleistungen Steuern, insbesondere Umsatzsteuer, fällig werden, ist der Verkäufer verpflichtet, diese abzuführen.

(6) Sofern aus welchem Grund auch immer Rückzahlungsansprüche von Teilnehmern bestehen (etwa, weil das Event nicht oder nicht wie geplant stattfindet), verpflichtet sich der Veranstalter auch gegenüber Eventfrog, solche Ansprüche unverzüglich zu erfüllen. Der Provisionsanspruch von Eventfrog gegen den Veranstalter bleibt davon unberührt. Gleiches gilt für den Fall, dass Käufer ihre Widerrufs-, Gewährleistungs- oder andere Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

(7) Wenn und soweit auf der Plattform angegeben, bedient sich Eventfrog zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs gemäß Abs. 1 der Dienstleitungen   der Adyen N.V., Simon Carmiggeltstraat 6-50, 1011 DJ Amsterdam, Niederlande. Diese unterliegen den Adyen Terms and Conditions (https://www.adyen.com/legal/terms-and-conditions). Um die Zahlungsdienstleistungen von Adyen in Anspruch nehmen zu können, müssen die bei der Zahlungsabwicklung abgefragten Informationen vollständig und zutreffend angegeben werden. Für den Fall, dass die anzugebenden Informationen nicht vollständig und/oder unzutreffend sind, kann dies zur Folge haben, dass die Leistungen von Adyen nicht in Anspruch genommen und eine Zahlung nicht autorisiert werden kann. Wenn und soweit Adyen ihre Zahlungsdienstleistungen in der EU erbringt, ist  die Eventfrog GmbH, Buchstrasse 8, 13353 Berlin, Deutschland Auftraggeberin von Adyen.

(8) Wenn und soweit auf der Plattform angegeben, bedient sich Eventfrog zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs gemäß Abs. 1 der  Dienstleistungen der Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland. Diese unterliegen der Stripe Connected Account Vereinbarung (Stripe Connected Account Agreement: https://stripe.com/de-ch/connect-account/legal), welche die Stripe Nutzungsbedingungen (Stripe Terms of Service: https://stripe.com/de/legal) beinhaltet (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff “Stripe Services Agreement”). Um die Zahlungsdienstleistungen von Stripe in Anspruch nehmen zu können, müssen  die bei der Zahlungsabwicklung abgefragten Informationen vollständig und zutreffend angegeben werden. Für den Fall, dass die anzugebenden Informationen nicht vollständig und/oder unzutreffend sind, kann dies zur Folge haben, dass die Leistungen von Stripe nicht in Anspruch genommen und eine Zahlung nicht autorisiert werden kann.

§ 17 Nutzung der API

(1) Dem Veranstalter und anderen Interessierten (im Folgenden: API-Nutzer) kann die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Schnittstelle (API) zu nutzen, um so auf Daten und sonstige veranstaltungsbezogene Inhalte auf der Plattform zuzugreifen und diese zu nutzen und auf seiner Webseite wiederzugeben. Über die API können auch Daten und sonstige Inhalte auf der Plattform gespeichert werden. Inhalt und Ausgestaltung der API ergeben sich aus der abrufbaren Beschreibung unter https://eventfrog.ch/infoapi.

(2) Der API-Nutzer ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der API zu ermöglichen. Dritte im Sinne dieser Vorschrift ist jedes Unternehmen und jede natürliche Person, denen Eventfrog die Nutzung der API nicht vertraglich eingeräumt hat. Dies gilt auch für mit dem API-Nutzer verbundene Unternehmen.

(3) Der API-Nutzer ist nicht berechtigt, die Daten von Eventfrog an Dritte weiterzugeben oder weiterzuverkaufen.

(4) Der API-Nutzer wird keine Technologien anwenden, die dazu geeignet oder darauf ausgerichtet sind, Daten und/oder sonstige Inhalte über die API oder in sonstiger Weise zu erlangen, die für ihn nicht bestimmt sind, die Plattform und/oder die Daten zu beschädigen oder deren Nutzung zu beeinträchtigen. Dem API-Nutzer ist es insbesondere untersagt, fehlerhafte oder schädliche Daten und/oder sonstige Inhalte unter Verwendung der API auf die Plattform bzw. IT-Systeme von Eventfrog zu übertragen.

(5) Dem API-Nutzer ist untersagt, inhaltliche Veränderungen an Daten und sonstigen Inhalten vorzunehmen, die unter Nutzung der API abgefragt wurden. Sofern für die vertraglichen Zwecke der Nutzung der API eine Veröffentlichung von Daten und/oder sonstigen Inhalte erfolgt, muss die Veröffentlichung inhaltlich so erfolgen, wie dies auch unmittelbar auf der Plattform geschehen würde. Vom API-Nutzer bezogene Daten müssen einmal täglich aktualisiert werden, Änderungen von Daten müssen bei einer Veröffentlichung der Daten übernommen werden. Nicht mehr über die API verfügbare Daten dürfen vom API-Nutzer auch nicht mehr genutzt oder publiziert werden.

(6) Sämtliche über die API bezogene Inhalte dürfen ausschliesslich im Zusammenhang und zur Ankündigung des entsprechenden Events genutzt werden. Losgelöst davon, beispielsweise zu Werbezwecken oder in anderem Zusammenhang ist die Verwendung der Inhalte nicht erlaubt.

(7) Copyright-Hinweise von Bilddaten (Fotos, Grafiken etc.) werden, sofern vorhanden, über die API ebenfalls ausgeliefert. Einen Verzicht auf die Abbildung der Copyright-Hinweise begeht der API-Nutzer auf eigene Verantwortung.

(8) Sofern für die Nutzung der API-Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, ist der API-Nutzer verpflichtet, diese sorgfältig zu verwahren und eine Nutzung durch Dritte auszuschließen.

§ 18 Medialeistungen

(1) Eventfrog bietet Veranstaltern und weiteren Interessierten (im Folgenden: Werbende) Medienleistungen auf der Plattform oder die Vermittlung von Medienleistungen auf anderen Online- und Offline-Medien (im Folgenden: Publisher) an. Inhalt und Umfang der gebuchten Medialeistungen ergeben sich aus den Angaben auf der Plattform.

(2) Mit der Buchung der Medialeistungen gibt der Werbende ein Angebot ab. Die Annahme des Angebots durch Eventfrog erfolgt durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung (Email) oder Auslieferung der Medialeistungen innerhalb von 5 (fünf) Werktagen.

(3) Falls die gebuchten Medialeistungen wegen Platzmangels, Änderungen des Mediaformats durch den Publisher oder auf Grund von Umständen, die Eventfrog nicht zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden können, steht es Eventfrog frei, die Medialeistungen in vergleichbaren Medien und Medienkategorien auszuliefern, bzw. ausliefern zu lassen, solange hierdurch eine ähnliche Zielgruppe mit vergleichbarer Reichweite angesprochen werden kann.

(4) Für den Fall, dass Eventfrog weder die gebuchte noch vergleichbare Medialeistungen nach §18 Abs. (2) erbringen kann, wird Eventfrog den Werbenden unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlung zurückerstatten.

(5) Der Werbende ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und für die gebuchten Medialeistungen geeignete Mediainhalte zur Verfügung zu stellen.

(6) Im Falle einer verspäteten oder nicht den Anforderungen der aktuellen Media Daten Vorgaben entsprechenden Anlieferung von Mediainhalten kann Eventfrog die ordnungsgemäße Auslieferung der Mediainhalte nicht gewährleisten.

(7) Der Werbende wird die Qualität der Mediainhalte nach deren Auslieferung unverzüglich prüfen und etwaige Mängel per Email rügen.

(8) Eventfrog behält sich vor, Aufträge und/oder einzelne Medialeistungen abzulehnen, zu sperren oder wieder zurückzuziehen, falls der Verdacht besteht, dass deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen könnte oder als anstößig oder unzumutbar empfunden werden könnte.

§ 19 Gewährleistung des Veranstalters, API-Nutzers und Werbetreibenden

(1) Veranstalter, Verkäufer, API-Nutzer und Werbetreibender sichern zu, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte und Werbemittel geltendes Recht (z.B. Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) einhalten und keine Rechte Dritter (z.B. Namens-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrechte) verletzen. Das gleiche gilt sinngemäß für den Inhalt von verlinkten Websites und die Events selbst. Untersagt ist insbesondere das Bewerben von Events oder Verbreiten von Inhalten, die

  • Rassismus
  • Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art;
  • Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum;
  • persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht;
  • urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten;
  • sexuelle Belästigung;
  • Pornografie;
  • anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen oder
  • religiöses Missionieren

darstellen, betreffen oder beinhalten.

(2) Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen ohne Zustimmung des Rechteinhabers nur im Rahmen des anwendbaren Zitatrechts wörtlich in Beiträge aufgenommen werden. Zitate sind durch Hervorheben mittels Zitatfunktion und Quellenangabe zu kennzeichnen.

(3) Der Veranstalter sichert insbesondere zu, dass keine Gründe entgegenstehen, die Events über die Plattform oder bei Dritten (z.B. Publishern) zu bewerben und/oder die Tickets über die Plattform anzubieten und nach seiner Kenntnis kein die Durchführung der Veranstaltung hindernder Grund besteht, sowie Eventfrog über das Eintreten eines solchen Grundes unverzüglich zu informieren.

§ 20 Nutzungsrechte

(1) Veranstalter, Verkäufer und Werbender erklären, Inhaber der von ihnen zur Verfügung gestellten Vorlagen, Fotografien, Werbung, und verlinkten Webseiten und/oder über die hierfür erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu verfügen. Dies gilt insbesondere auch für Livestreamings des Veranstalters die direkt über Eventfrog erfolgen.

(2) Veranstalter, Verkäufer und API-Nutzer räumt Eventfrog ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den auf der Plattform eingestellten Inhalten und Veranstaltungs-, sowie Waren- und Dienstleistungsbeschreibungen ein. Eventfrog ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein. Der Veranstalter verzichtet auf das Recht zur Urhebernennung.

(3) Der Werbetreibende räumt Eventfrog an den zur Verfügung gestellten Vorlagen und Werbung die für die Erstellung und Veröffentlichung der gebuchten Medialeistungen erforderlichen nicht ausschließlichen, und auf Dritte übertragbaren, urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf einschließlich aller bekannten Formen der Online-Medien ein und zwar örtlich unbegrenzt, inhaltlich und zeitlich in dem für die für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

(4) Sämtliche Rechte an der Plattform liegen bei Eventfrog. Vorbehaltlich einer anderweitigen, ausdrücklichen Regelung im Einzelfall ist den Kunden von Eventfrog die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten untersagt, die Eventfrog, andere Kunden von Eventfrog oder Dritte auf die Plattform eingestellt haben. Zulässig ist eine eingebettete Verlinkung auf die jeweilige Veranstaltung und eine Nutzung mittels der von Eventfrog bereitgestellten API-Schnittstelle.

(5) Eventfrog gewährt dem API-Nutzer die Nutzung der Schnittstelle zu der Plattform (API) und Zugriff (nur) auf die von Eventfrog freigegebenen Daten und Inhalte zur vertragsgemäßen Nutzung.

§ 21 Freistellungsanspruch

(1) Veranstalter, Verkäufer, Werbetreibender und API-Nutzer stellen Eventfrog und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch von ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform oder API vorgenommenen Handlungen und/oder der Buchung von Medialeistungen, insbesondere dem Einstellen von Inhalten (z.B. Fotografien oder Veranstaltungs-, Waren-, Dienstleistungsbeschreibungen oder Werbung) von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichten sich Veranstalter, Verkäufer, Werbetreibender und API-Nutzer, alle Kosten zu ersetzen, die Eventfrog durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(2) Der Veranstalter stellt Eventfrog und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten auch von sämtlichen Ansprüchen Dritter und sonstigen Kosten frei, die Eventfrog dadurch entstehen, dass die Beschreibung der angebotenen Events, Waren oder Dienstleistungen nicht korrekt oder aktuell ist oder die Zahl oder Art der verfügbaren Tickets / Waren nicht aktuell ist. Dies betrifft unter anderem Rückzahlungsansprüche von Teilnehmern, Kreditkartenkosten, sonstige Stornokosten und die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

IV. Sonstige Regelungen

§ 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von Eventfrog nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Eventfrog steht.

(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 23 Gewährleistung

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gew.hrleistungsansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für den Erwerb von Tickets, Waren, Dienstleistungen und/oder für die Durchführung von Veranstaltungen gelten.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gew.hrleistungsansprüche des Kunden in Bezug auf die Nutzung der Plattform nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstleistungs-, resp. Auftragsrechts.

§ 24 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Eventfrog haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Eventfrog nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

(2) Haftungsbeschränkung: Eventfrog haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von Eventfrog.

§ 25 Anpassung von Plattform und API, außerordentliches Kündigungsrecht

(1) Es steht Eventfrog frei, die Ausgestaltung und die Inhalte der Plattform als auch die API und deren Funktionsweise jederzeit zu ändern und neueren Gegebenheiten anzupassen. Eventfrog wird den Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer rechtzeitig vorab über für ihn relevante Änderungen per Email benachrichtigen.

(2) Veranstalter, Verkäufer und API-Nutzer sind dafür verantwortlich, Anpassungen, die aufgrund der vorgenannten Änderungen erforderlich werden, rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.

(3) Ist der Veranstalter, Verkäufer oder der API-Nutzer mit für ihn wesentlichen Änderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag von dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen bis zu einer Woche nach dem Tag des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos kündigen. Auf dieses Recht wird Eventfrog mit der Ankündigung der Änderungen per Email hinweisen. Über die fristlose Kündigung hinausgehende Ansprüche stehen dem Veranstalter, Verkäufer und/oder API-Nutzer nicht zu.

§ 26 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Auf Verträge zwischen Eventfrog und Veranstaltern, Verkäufern und API-Nutzern ist ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the  International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“), anwendbar.

(3) Für den Gerichtsstand gelten für Teilnehmer und Käufer die gesetzlichen Vorschriften. Sofern es sich bei dem Veranstalter, Verkäufer Werbenden oder API-Nutzer um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt, ist Olten (Schweiz) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Veranstalter und Eventfrog.

(4) Eventfrog ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von einer Woche nach Mitteilung geltend gemacht werden muss.

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